Landesrecht Sachsen-Anhalt
Der weitere Aufbau des historischen Datenbestandes beginnt ebenfalls zum Stichtag 1. Januar 2005, d.h. Vorschriften, die nach diesem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt werden, stehen weiterhin zur Recherche bereit.
Besonderheit: Es stehen alle historischen Fassungen bis zur jeweils letzten Verkündung und Neubekanntmachung zur Verfügung.
Die Datenbank Landesrecht Sachsen-Anhalt wurde von juris in direkter Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes erstellt. Die Konsolidierung der in der Datenbank nachgewiesenen Rechtsvorschriften erfolgt durch die juris GmbH.
Ihre Vorteile mit juris
Alle Rechtsinformationen sind untereinander vernetzt, damit Sie noch mehr aus Ihrer Recherche herausholen.
Dank zuverlässiger Recherche-Ergebnisse sparen Sie viel Zeit und Aufwand.
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