Landkreisordnung für Baden-Württemberg
Kurzkommentar
Die ausführliche Kommentierung umfasst unter anderem die Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten des Kreistages und des Landrates sowie die Wirtschaftsführung des Landkreises. Die Autoren greifen aktuelle Probleme auf und berücksichtigen die einschlägige Rechtsprechung und Literatur.
Wesentliche Änderungen in der kommunalen Arbeit
Neu ist das Wahlrecht für Personen, die in keiner Gemeinde eine Wohnung haben, sich aber seit mindestens drei Monaten im Landkreis aufgehalten haben. Damit werden Wohnsitzlose den Kreiseinwohnern gleichgestellt.
Beschlüsse des Kreistags können bei Gegenständen einfacher Art künftig im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen bzw. elektronischen Verfahren gefasst werden. Sitzungen können in bestimmten, normierten Fällen ohne Anwesenheit der Ratsmitglieder in Form einer Videokonferenz oder in vergleichbarer Weise durchgeführt werden.
Der Anhang enthält:
- die Durchführungsverordnung zur Landkreisordnung
- Auszüge aus der Gemeindeordnung
- Auszüge aus dem Landesverwaltungsgesetz
- eine nach Einwohnerzahl und Fläche geordnete Übersicht über die Landkreise und
- ein Stichwortverzeichnis.
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