Bei der Gestaltung einer letztwilligen Verfügung zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung sind neben den erbrechtlichen Vorgaben auch sozialrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Dies stellt für den Gestalter stets eine Herausforderung dar. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben sich Gestaltungsmöglichkeiten herausgebildet, die es dem Kind mit Behinderung ermöglichen, einen Mehrwert aus dem ererbten Vermögen zu ziehen und dadurch eine Steigerung seiner Lebensqualität über das Niveau der Sozialleistungen als staatliche Grundversorgung hinaus zu erreichen, ohne dabei die staatliche Grundversorgung zu verlieren.
Bei Testierenden mit kleinen und mittleren Vermögen gelingt es häufig nicht, die in der klassischen Gestaltung (Vor- und Nacherbfolge mit Dauertestamentsvollstreckung) zur Steigerung der Lebensqualität notwendigen Erträge zu generieren. Auch die erbrechtlichen Grenzen bei der Verwaltung des Nachlasses und die mangelnde Einbeziehung der Peergroup des Kindes mit Behinderung lassen die klassische Gestaltung zunehmend als unpassend erscheinen.
Das Stiftungsrecht bietet hier eine interessengerechte Gestaltungsoption, die geeignet ist, die engen Grenzen des Erbrechts zu überwinden und eine Struktur zu schaffen, die rechtssichere Beteiligung des Kindes mit Behinderung am Nachlassvermögen ermöglicht und gleichzeitig interessengerecht Verwaltungs- und Kontrollstrukturen schafft. Durch die Gründung einer nichtselbständigen Verbrauchsstiftung mit dem Abkömmling mit Behinderung als einzigem Destinatär entsteht ein zweckgebundenes und vollständig zugunsten des Begünstigten verbrauchbares Vermögen, auf das der Sozialhilfeträger aber nach den sozialleistungsrechtlichen Vorschriften nicht zugreifen kann.
In der neuen eBroschüre zeigt der Autor die Vorteile einer Treuhandstiftung auf. Das Werk enthält zahlreiche Formulierungsbeispiele sowie Gesamtmuster, die über einen Musterdownload abrufbar sind.
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