
In Personalgesprächen können relevante Beträge schnell abgelesen werden. Einzelfragen beantworten die umfassenden Erläuterungen in den Tabellen 2025.
Wichtig: Lohnabrechnungen ab März 2025
Es gilt der der neue amtliche Programmablauflaufplan, der den rückwirkend ab 1.1.2025 geltenden Steuertarif 2025 berücksichtigt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- Neuer Einkommensteuertarif gültig ab 01.01.2025
- Neuer amtlicher Programmablauf zur manuellen Abrechnung ab März 2025
- Keine Unterscheidung zwischen Ost und West durch einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen
- Praxisorientierte Erläuterungen
- Aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Erlasse
- Inklusive Online-Berechnungstools
Das ist neu
- Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG v. 23.12.2024
- Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 12.096 €
- Anhebung des Kinderfreibetrags auf 3.336 € jeweils für jeden Elternteil
- Anhebung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 39.900 € für Zusammenveranlagte
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