Geldwäsche finanziert die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung schafft die Grundlage zur Begehung schwerer Straftaten. Banken sind in ihrer Rolle als primäre Eingangspunkte in den legalen Geldkreislauf und Anbieter zahlreicher Zahlungs- und Abwicklungsdienstleistungen einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher in besonderem Maße den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im täglichen, von Serviceoptimierung und Kostendruck geprägten Geschäft stellt viele Banken vor Herausforderungen.
Die Neuauflage berücksichtigt folgende wichtige Neuerungen für die Praxis:
Deutschland:
- Im Januar 2020 in Kraft getretenes, zur nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeitetes Geldwäschegesetz
- Im Mai 2020 veröffentlichte BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum überarbeiteten Geldwäschegesetz
- Unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellte Erste Nationale Risikoanalyse im Bereich Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/ 2019
Großbritannien: In 2019 in Kraft getretene Money Laundering and Terrorist Financing (Amendment) Regulations
Schweiz: In 2019 erlassene Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes
Österreich: In 2019 in Kraft getretene Änderungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes
Aus dem Inhalt:
- Organisatorische Rahmenbedingungen, insb. Aufgaben des Geldwäschebeauftragten
- Durchführung der jährlichen Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen
- Allgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, insb. Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigter, Umgang mit politisch exponierten Personen (PeP) und grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen
- Transaktionsüberwachung unter Einsatz von Datenverarbeitungssystemen
- Datenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der neuen Datenschutzgrundverordnung
- Kontenabrufverfahren nach § 24c KWG
- Pflichten nach der EU-Geldtransferverordnung
- Prävention von sonstigen strafbaren Handlungen, insb. Bestechung und Korruption
- Prüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Jahresabschlussprüfung
- Einhaltung von Finanzsanktionen und Embargos
- Überblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich
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