Erstmals kann in Tarifverträgen die Verpflichtung der Arbeitgeber auf den Beitrag begrenzt werden. Ferner können Tarifverträge festlegen, ob und wie für ganze Belegschaften oder Branchen eine automatische Einbindung in die Entgeltumwandlung erfolgt.
Inhalt:
- Umfassende Erläuterung der Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Zahlreiche Hinweise für die Praxis
- Die Autoren sind ausgewiesene Experten und arbeiten als Praktiker im Bereich betriebliche Altersvorsorge.
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