
Bei Datenschutzverstößen in einem Unternehmen können nach der DSGVO nicht nur die Datenschutzbehörden Bußgeldverfahren einleiten, sie bietet auch den Betroffenen selbst sowie auch Verbraucherschutz und Wettbewerbsverbänden ebenso wie Mitbewerbern die Möglichkeit, zivilrechtlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Gegen all diese Akteure muss ein Unternehmen sich zur Wehr setzen und dabei die verschiedenen materiell-rechtlichen und prozessualen Fallstricke auf dem Schirm haben. Dieses Werk soll vor allem Unternehmen eine erste Orientierung zu den zahlreichen sich ergebenden Rechtsfragen liefern.
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