Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich

Unter Beibehaltung des bekannt hohen Niveaus wurde der Kommentar, bisher als "ADS" bekannt, grundlegend neu bearbeitet und um neue Themenfelder erweitert. Erstmals einbezogen werden steuerbilanzielle Aspekte, um der jüngeren Rechtsentwicklung Rechnung zu tragen, sowie rechtsvergleichende Bezüge zum österreichischen Recht.
Das Werk ist unmittelbar für die Praxis verwertbar, wissenschaftlich zitierfähig und zeichnet sich durch eine geschlossene Kommentierung mit einer konsistenten Meinung aus. Die interdisziplinäre Themenbehandlung durch Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerexpert:innen und Jurist:innen gibt Orientierung für die Bilanzierungs-, Prüfungs- und Beratungspraxis sowie Rechtsprechung.
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Die 7. Auflage wird sukzessive im juris Portal vervollständigt. Die Teilbände 2, 4, und 5 erscheinen vorab "online first".
Übersicht Teilbände
Band 1: Vorbemerkungen zu den §§ 238 ff. HGB, §§ 238–263 HGB (u.a. Vorschriften für alle Kaufleute: Buchführung, Inventar; Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss; Aufbewahrung und Vorlage; Landesrecht), Steuerliche Querschnittsthemen (EStG), Anhang zu §§ 238-263 HGB: Bilanzierungsfragen in der Organschaft, UGB (u.a. Blick auf die österreichische Gruppenbesteuerung)
Band 2: §§ 264–289f HGB: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften; Bezüge zum AktG und GmbHG, steuerrechtliche Bezüge, u.a. Steuerrecht der Personenhandelsgesellschaften)
Band 3: §§ 290–315e HGB: Konzernabschluss und Konzernlagebericht; Bezüge zum AktG
Band 4: §§ 316–329 HGB: Prüfung; Offenlegung und Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle; Bezüge zur EU-Abschlussprüferrichtlinie
Band 5: §§ 330–342r HGB: Straf- und Bußgeldvorschriften, Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften; bestimmte Unternehmen (Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute; Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds); multinationale Unternehmen; Country-by-Country Reporting (CbCR); Ertragsteuerinformationsberichterstattung; §§ 1–23 PublG: Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen
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