STAUDINGER Online powered by juris, §§ 1587-1588; VAHRG
Versorgungsausgleich
Das wegen seiner vielfältigen Bezüge zum Versorgungsrecht komplizierte Recht des Versorgungsausgleichs gewinnt dadurch an Transparenz und Stringenz. Die einheitliche Bearbeitung durch den langjährigen Vorsitzenden eines Familiensenats gewährleistet zudem einen durchgängigen Praxisbezug der Kommentierung.
Dementsprechend wird den aktuellen Entwicklungen breiter Raum gewidmet, insbesondere bei der Darstellung und kritischen Würdigung der Änderungen in der Beamtenversorgung (§ 1587a Rn 120, 166, 170, 175 f) und der betrieblichen Alterversorgung einschließlich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (§ 1587 Rn 19 ff, § 1587a Rn 245 ff, 248, 250, 253, 279, 310, 336 ff, 340 ff), ferner bei den (durch die Neufassung der BarwertVO nicht einmal übergangsweise gelösten) Fragen der Umrechnung nicht volldynamischer Anrechte (§ 1587a Rn 426, 454ff).
Auch Lösungen für noch ungeklärte Probleme werden entwickelt, etwa hinsichtlich der zunehmend relevant werdenden Rechtsfolgen einer Versorgungskürzung wegen vorzeitigen Ruhestands (vgl. § 1587a Rn. 176, 186 f, 189, 234 ff, 238 ff, 306 ff).
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