Bei Haftpflichtschäden wird es vor allem dann schwierig, wenn der Geschädigte keinen konkret entstandenen und belegbaren Aufwand geltend macht, sondern der Schaden fiktiv abgerechnet wird. In welchem Umfang muss der Schädiger jeweils eintreten? Und selbst beim tatsächlich entstandenen Aufwand stellt sich oft die Frage, ob der Geschädigte nicht in Wahrheit die Kosten der privaten Lebensführung auf den Schädiger abwälzen will.
In diesem Spannungsfeld bewegen sich der Geschädigte, der möglichst viel Geld herausholen will, und der Schädiger, im Regelfall sein Haftpflichtversicherer, der möglichst wenig bezahlen will und selbst bei kleinen Positionen die Gefahr sieht, dass sie, wenn sie laufend bezahlt werden müssen, auf die Dauer viel Geld kosten können.
Im vorliegenden Werk werden die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen erläutert und die einzelnen Fälle unter Einbezug aktueller Rechtsprechung dargestellt: Umbau-/Umrüstkosten, Pflegekosten, Unterbringung in einem Pflegeheim, Schwerstgeschädigte Kinder, bettlägrige Geschädigte, Maßnahmen die der Verschlechterung vorbeugen, sonstiger Aufwand, Haushaltshilfe, Vereitelte Eigenleistungen. Abschließend wird noch der Übergang auf Drittleistungsträger behandelt.
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