Verwaltungsvorschriften des Bundes
Andere Verwaltungsvorschriften, z. B. Rundschreiben, verwaltungsinterne Regelungen an nachgeordnete Behörden einschließlich Organisations- und Dienstvorschriften werden nur dann aufgenommen, wenn die federführende Fachabteilung sie für allgemein bedeutsam erachtet.
Nicht aufgenommen werden:
- Dokumente aus der Datensammlung "Infothek der Bundespolizei"
- Verschlusssachen
- Regelungen zur polizeilichen Gefahrenabwehr
- hausinterne Regelungen
Die Verwaltungsvorschriften des Bundes werden laufend aktualisiert.
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