Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, Arbeitsrecht Kompakt, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen. Profitieren Sie von der Arbeit einer erfahrenen und innovativen Redaktion, die aus der Informationsflut sorgfältig auswählt, worauf es ankommt.
In den sechs Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends:
- Mit dem Magazin vorne sind Sie kompakt und aktuell auf dem Laufenden und erfahren was im kommenden Monat ansteht.
- In der Rubrik Im Fokus widmen wir uns einem aktuellen Fokus-Thema und beleuchten unterschiedliche Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
- In Arbeitsrecht im Unternehmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) das Wichtigste aus der arbeitsrechtlichen Community und aktuelle Brennpunkte dort beleuchten.
- Arbeitsrecht Kompakt hat das Ziel, Sie zu den unterschiedlichsten Themen – wie z.B. Mitarbeiterdatenschutz, Vergütung oder New Work – aus dem Arbeitsrecht kompakt und übersichtlich zu informieren.
- In Fachbeiträge erhalten Sie fundiert recherchierte und zitierbare Fachaufsätze in der gewohnten Qualität.
- Rechtsprechung Kompakt informiert Sie jeweils auf einer Seite über die wichtigsten Entscheidungen des Monats in Kommentarform und immer mit Praxishinweisen.
Die Themen
Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen liefert Ihnen das entscheidende Know-how zu den Themen:
- Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung
- Arbeitszeit und Urlaubsrecht
- Kündigungsrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement
- Vergütungsrecht
- Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsarbeit
- Fremdpersonaleinsatz und neue Arbeitsformen
- Tarifvertragsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Betriebliche Altersversorgung
Die ZAU richtet sich an Arbeitsrechtler in Unternehmen und deren Berater. Das reicht von der Personalabteilung über Betriebsräte bis hin zu jedweden Personalverantwortlichen.
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