juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:24.04.2026
Quelle:juris Logo
Norm:EUV 2016/679
Fundstelle:jurisPR-ITR 8/2026 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 8/2026 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 8/2026 - Novellierung des Produkthaftungsrechts: Öffentliche Anhörung im Bundestag offenbart Klärungsbedarf

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Anfang letzter Woche, am Montag, dem 13.04.2026, fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf für die Modernisierung des Produkthaftungsrechts statt. Mit der Novelle des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) soll die EU-Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL) aus dem Jahr 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Das ursprüngliche Produkthaftungsgesetz von 1989 war zunehmend ungeeignet, um die neuen wirtschaftlichen Realitäten abzubilden. Erstmals werden nun auch digitale Produkte wie Software und KI-Systeme direkt vom Produkthaftungsrecht erfasst.

Der Entwurf sieht vor, dass Hersteller von Betriebssystemen, Anwendungen und KI-Systemen künftig für fehlerhafte Produkte – einschließlich Schäden durch fehlende oder mangelhafte Software-Updates – haften. Auch Onlineplattformen sollen haftbar sein, sofern kein in der EU ansässiger Hersteller, Importeur, Beauftragter oder Fulfillment-Dienstleister ermittelt werden kann. Die Sachverständigen übten im Rechtsausschuss vielfältige Kritik: Julian Kulaga von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mahnte, der Entwurf gehe über die EU-Vorgaben und das „erforderliche Maß“ hinaus und lasse gleichzeitig „Safeguards“ vermissen, um die Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen zu schützen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), vertreten durch Rupert Bellinghausen, beanstandete begriffliche Unklarheiten – insbesondere beim Begriff „Software“ sowie bei der Haftungsprivilegierung von Open-Source-Software. Christiane Wendehorst und Martin Schmidt-Kessel forderten Klarstellungen zur Abgrenzung privater und beruflicher Datennutzung. Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) plädierte für einen Entschädigungsfonds nach dem Vorbild des Deutschen Reisesicherungsfonds.

Bis zum 09.12.2026 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein – die Zeit drängt. Der Entwurf erweitert das Produkthaftungsrecht konsequent auf die digitale Wirtschaft, doch offenbart die Anhörung, wie schwer sich das Recht mit der Einordnung von Software, KI und Daten tut. Die endgültige Fassung wird zeigen, ob dem Gesetzgeber der Spagat zwischen wirksamem Verbraucherschutz und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen gelingt.

In dieser Ausgabe des PraxisReports befasst sich zunächst Klaus Spitz mit einem Urteil des LArbG Frankfurt zum Schadenersatzanspruch eines Arbeitnehmers infolge eines Hackerangriffs beim Arbeitgeber (LArbG Frankfurt, Urt. v. 10.02.2026 - 12 SLa 709/25) (Anm. 2).

Sodann ist Franziska Ruff mit einer Anmerkung zum Anspruch auf Löschung von Social-Media-Gruppen aufgrund rechtsverletzender Inhalte vertreten (KG, Urt. v. 23.12.2025 - 10 U 190/23) (Anm. 3).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Tobias Koch zur Reichweite und den Grenzen des Rechts auf Datenkopie nach der DSGVO (VG Düsseldorf, Urt. v. 28.01.2026 - 29 K 9469/23) (Anm. 4).

Max Hortmann bespricht ein Urteil des LG Frankfurt zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Speicherung und Verwendung früherer Anschriften durch Wirtschaftsauskunfteien (LG Frankfurt, Urt. v. 10.12.2025 - 2-28 O 76/25) (Anm. 5).

Zuletzt beschäftigt sich Lukas Altmeyer mit den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchseinwands im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO (EuGH, Urt. v. 19.03.2026 - C-526/24) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


Immer auf dem aktuellen Rechtsstand sein.

IHRE VORTEILE:

  • Unverzichtbare Literatur, Rechtsprechung und Vorschriften
  • Alle Rechtsinformationen sind untereinander intelligent vernetzt
  • Deutliche Zeitersparnis dank der juris Wissensmanagement-Technologie
  • Online-First-Konzept

Produkt auswählen

Sie benötigen Unterstützung?
Mit unserem kostenfreien Online-Beratungstool finden Sie das passende Produkt!