Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
bald geht ein für das IT-Recht sehr ereignisreiches Jahr zu Ende. Insbesondere der rasante Fortschritt der Künstlichen Intelligenz, die ambitionierten Gesetzgebungsinitiativen der EU und die Umwälzungen auf der globalen politischen Bühne haben die rechtspolitische Diskussion um die richtige Regulierung im Digitalbereich dieses Jahr in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt, wie schon lange nicht mehr. Grund genug, zurückzuschauen:
Das Jahr 2025 begann unter den Vorzeichen einer politischen Neuordnung. So fand bereits am 23.02.2025 die vorgezogene Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages statt. Als eine der Folgen des Regierungswechsels vollzog sich am 06.05.2025 ein historischer Schritt: Die neue Bundesregierung unter Kanzler Merz ernannte Dr. Karsten Wildberger zum ersten Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).
Der Februar 2025 markierte außerdem das Wirksamwerden der ersten Vorschriften der im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung (KI-VO), darunter das Verbot bestimmter KI-Systeme nach Art. 5 KI-VO und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO.
Die zweite Jahreshälfte war geprägt von einer Reihe von Gesetzesvorhaben im Zeichen der digitalen Transformation und Souveränität Deutschlands und der EU. So wurde am 05.03.2025 die Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 26.03.2025 in Kraft. Am 07.05.2025 folgte dann eine Reihe von Durchführungsverordnungen zur technischen Umsetzung der „elDAS 2.0“, der überarbeiteten EU-Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste.
Mit einiger Verspätung – die bereits in einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gemündet hatte – konnte am 06.12.2025 ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Kraft treten. Dieses setzt nun europäische Sicherheitsstandards für Wirtschaft und Verwaltung in deutsches Recht um.
Das Ende des Jahres steht schließlich ganz im Zeichen der Reform und Vereinfachung bestehenden Rechts: Der am 19.11.2025 von der EU-Kommission vorgestellte Entwurf zum „Digital-Omnibus“ zur „Vereinfachung der Digitalgesetzgebung“ schlägt umfassende Änderungen des bestehenden IT-Rechts vor. So sollen bspw. bestehende Datenwirtschaftsgesetze im Data Act vereinfacht und zusammengelegt werden. Auch eine Verlängerung der Umsetzungsfristen der KI-VO ist vorgesehen.
Schon kurz nach seiner Veröffentlichung hat der Entwurf des Digital-Omnibus für hitzige Diskussionen gesorgt. Es ist zu erwarten, dass sich dies mit den im Jahr 2026 anstehenden Trilog-Verhandlungen noch einmal intensivieren wird. Auch die Bemühungen um eine digitale Souveränität Deutschlands und Europas werden sich vor dem Hintergrund transatlantischer Spannungen voraussichtlich weiter intensivieren. 2026 verspricht bereits jetzt, ein konsequenzenreiches Jahr zu werden.
In dieser Ausgabe des PraxisReports befasst sich zunächst Klaus Spitz mit einem Urteil des OLG Frankfurt zu den Auswirkungen eines langen Zuwartens und der Nicht-Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen (OLG Frankfurt, Urt. v. 25.09.2025 - 16 U 100/24) (Anm. 2).
Sodann ist Victor Monsees mit einer Anmerkung zu den Grenzen des Auskunftsrechts nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO vertreten (BFH, Urt. v. 09.09.2025 - IX R 26/22) (Anm. 3).
Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Max N. M. Hortmann zur Preisangabe bei personenbezogenen Daten als „Gegenleistung“ (OLG Stuttgart, Urt. v. 23.09.2025 - 6 UKl 2/25) (Anm. 4).
Klaus Lodigkeit bespricht ein Urteil des AG Paderborn zu den Grenzen der Selbstöffnung im Bildrecht (LG Berlin II, Beschl. v. 14.05.2025 - 27 O 92/24) (Anm. 5).
Zuletzt beschäftigt sich Celin Fischer mit einem Urteil des BGH zu den Anforderungen an die Darlegung immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO (BGH, Urt. v. 13.05.2025 - VI ZR 67/23) (Anm. 6).
Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!
Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann