Nach dem Bundestag hat am 06.11.2020 auch der Bundesrat eine Änderung des Abgeordnetengesetzes gebilligt, die zusätzliche Ordnungsgeldtatbestände schafft.
Bislang sah das Gesetz die Verhängung eines Ordnungsgeldes nur vor, wenn die Abgeordneten die Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten oder Einkünften verletzen. Künftig kann ein Ordnungsgeld auch wegen Verstößen gegen die Anzeigepflicht von Spenden und das Verbot der Annahme unzulässiger Zuwendungen verhängt werden.
Das Gesetz schafft zudem nicht mehr zeitgemäße Verpflichtung zur Veröffentlichung von Verhaltensregeln und Einkünften in einem gedruckten Amtlichen Handbuch des Bundestages ab und ermöglicht eine ausschließliche Online-Publikation.
Auch die Erstattung für Tätigkeiten der Abgeordnetenmitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht der Unterstützung bei der parlamentarischen Arbeit dienen, verbietet das Gesetz. Das Präsidium kann gegen Abgeordnete, die hiergegen verstoßen, ein Ordnungsgeld verhängen.
Das BVerfG hatte 2017 angemahnt, der Bundestag habe dafür zu sorgen, dass solche Beschäftigte nicht im Wahlkampf eingesetzt werden.
Über die Bundesregierung wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Weitere Informationen
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (BR-Drs. 604/20 – PDF, 259 KB)
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (BT-Drs. 19/13507 – PDF, 303 KB)
Quelle: Pressemitteilung des BR v. 06.11.2020