juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:12.04.2024
Quelle:juris Logo
Fundstelle:jurisPR-ITR 7/2024 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 7/2024 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 7/2024 - Blick über den Atlantik: USA und EU auf dem Weg zu einer gemeinsamen KI-Taxonomie und -Terminologie

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

nicht nur die EU arbeitet mit Hochdruck an KI-Regulierung und -Governance, auch die USA auf der anderen Seite des Atlantiks beschäftigen sich zum Beispiel intensiv mit dem Thema. Die Zusammenarbeit beider Regionen steht jedoch noch vor zahlreichen Herausforderungen. Neben unterschiedlichen regulatorischen Ansätzen mangelt es bislang auch an einer gemeinsamen Taxonomie und Terminologie.

Am 05.04.2024 haben die USA und die EU nun einen bedeutenden Schritt unternommen, um die regionalen Unterschiede zu verringern. Beim Treffen der Arbeitsgruppe „Trade and Technology Council“ (TTC) im belgischen Leuven haben sich beide Seiten auf ein Update der gemeinsamen „EU-US AI Terminology and Taxonomy“ verständigt. Darüber hinaus haben das neue europäische AI Office und das US-amerikanische AI Safety Institute einen Dialog aufgenommen, der zu einer vertieften Zusammenarbeit führen soll.

Diese Ergebnisse sind zu begrüßen: KI-Systeme machen nicht an Grenzen halt und ihre Auswirkungen sind bereits global spürbar. Wenn die europäische KI-Regulierung erfolgreich werden soll, muss sie sich in den internationalen Dialog einbringen – die ersten Schritte sind bereits getan.

In der heutigen Ausgabe des juris PraxisReports IT-Recht 7/2024 stellt zunächst Thomas Lapp eine Entscheidung des LG München I vom 11.10.2023 (15 O 7223/23) zu der Frage vor, ob auch bei der kurzfristigen Aufhebung eines Termins die Mitteilung über das beA ausreichend ist (Anm. 2).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Christoph Keller zur Entscheidung des VG Düsseldorf vom 28.08.2023 (35 K 3126/22), das sich mit der Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis nach dem Posten und Weiterleiten von menschenverachtenden Inhalten in Chatgruppen befasst (Anm. 3).

Christoph Halder ist mit einer Anmerkung zur Entscheidung des VG Ansbach (Urt. v. 16.06.2023 - AN 14 K 22.01473) zu der Frage nach der Gerichtssprache bei Rechtsbehelfen gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden vertreten (Anm. 4).

Uta Stenzel widmet sich im Rahmen der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 08.02.2024 (20 U 56/23) der Frage, ob die Veröffentlichung von Abbildungen einer Fototapete im Internet Urheberrechte verletzt (Anm. 5).

Schließlich bespricht Victor Monsees ein Urteil des EuGH vom 11.01.2024 (C-231/22), zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit bei aufeinanderfolgenden Verarbeitungen verschiedener Stellen oder Personen aufgrund nationaler Rechtsvorschriften (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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