juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:10.05.2024
Quelle:juris Logo
Norm:EUV 2016/679
Fundstelle:jurisPR-ITR 9/2024 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 9/2024 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 9/2024 - Die EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Meta: Unzureichender Schutz vor Desinformationskampagnen?

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

2024 wird ein globales Superwahljahr – fast 50% der Weltbevölkerung werden aufgerufen sein, Ihre Stimme abzugeben. Auch in Deutschland stehen Kommunal- und Landtagswahlen sowie die Wahl eines neuen Europaparlaments an. Sorge bereitet vielen Beobachtern in diesem Zusammenhang die rasante Verbreitung von Falschinformationen und manipulierten Inhalten im Internet.

KI-Anwendungen wie Text-, Bild- und Videogeneratoren machen die Produktion und Verbreitung solcher Inhalte einfacher als je zuvor, gleichzeitig steigt die Zahl der Menschen, die ihre Nachrichten vor allem aus Social-Media-Plattformen beziehen.

In diesem Spannungsfeld ist es daher erfreulich zu hören, dass die EU-Kommission am 30.04.2024 ein formelles Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA) eingeleitet hat, um zu prüfen, ob Meta (der Mutterkonzern von Facebook und Instagram) seiner Verantwortung in Bezug auf Desinformationskampagnen und irreführende politische Werbung auf seinen Plattformen gerecht wird. Da sich der Wahlkampf immer mehr in den digitalen Raum verlagert, wird es in Zukunft unerlässlich sein, diesen auch dort entsprechend zu schützen.

In der heutigen Ausgabe des juris PraxisReports ITR 9/2024 stellt zunächst Klaus Lodigkeit eine Entscheidung des LG Köln vom 11.01.2024 (14 O 441/23) zu der Frage nach der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von (Video-)Spielkonzepten vor (Anm. 2).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Fabian Scharpf zur Entscheidung des EuGH vom 25.01.2024 (C-687/21), der sich mit den Voraussetzungen für das Vorliegen eines immateriellen Schadens nach Art. 82 DSGVO wegen eines befürchteten Missbrauchs personenbezogener Daten beschäftigt (Anm. 3).

Ingo Schöttler ist mit einer Anmerkung zum Urteil des LG Freiburg vom 20.09.2024 (8 O 63/23) zu der Frage vertreten, ob nach der DSGVO ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung von Anlegerdaten zur Mandantenakquise bestehen kann (Anm. 4).

Priska Katharina Büttel widmet sich im Rahmen der Entscheidung des BFH vom 23.01.2024 (IX R 36/21) der Frage der Verfassungskonformität des automatischen Finanzkonten-Informationsaustausches (Anm. 5).

Schließlich besprechen Christoph Halder und Maximilian Schubert ein Urteil des EuGH vom 21.03.2024 (C-61/22) zur Rechtmäßigkeit der Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


Immer auf dem aktuellen Rechtsstand sein!

IHRE VORTEILE:

  • Unverzichtbare Literatur, Rechtsprechung und Vorschriften
  • Alle Rechtsinformationen sind untereinander intelligent vernetzt
  • Deutliche Zeitersparnis dank der juris Wissensmanagement-Technologie
  • Online-First-Konzept

Testen Sie das juris Portal 30 Tage kostenfrei!

Produkt auswählen

Sie benötigen Unterstützung?
Mit unserem kostenfreien Online-Beratungstool finden Sie das passende Produkt!