- 06.09.2024
- juris PraxisReport Arbeitsrecht
Anfechtung eines Prozessvergleichs
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage geschlossene Vergleiche sehen regelmäßig die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vor. Diese wird dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses versprochen. Damit geht der Arbeitnehmer ein Risiko ein. Er kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr verhindern, kann aber noch nicht über die ihm versprochene Abfindung verfügen. Stellt sich später heraus, dass die frühere Arbeitgeberin nicht zahlen kann, liegt es aus Sicht des Arbeitnehmers nahe, seine Zustimmung zu der Beendigung wieder „aus der Welt zu schaffen“. Mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, hat sich das BAG in einer grundlegenden Entscheidung befasst.