- 18.09.2024
- juris PraxisReport Vergaberecht
Handwerkskammern nicht immer öffentliche Auftraggeber
Der Vergabesenat des OLG Schleswig hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Handwerkskammer eine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB darstellt. Zudem hatte der Vergabesenat die Frage zu klären, was der maßgebliche Zeitpunkt für die Berechnung der überwiegenden Subventionierung i.S.d. § 99 Nr. 4 GWB ist.