• 18.09.2024
  • juris PraxisReport Vergaberecht

Handwerkskammern nicht immer öffentliche Auftraggeber

Der Vergabesenat des OLG Schleswig hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Handwerkskammer eine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB darstellt. Zudem hatte der Vergabesenat die Frage zu klären, was der maßgebliche Zeitpunkt für die Berechnung der überwiegenden Subventionierung i.S.d. § 99 Nr. 4 GWB ist.
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Quelle: Fundstelle:
  • Trautner, jurisPR-VergR 9/2024 Anm. 2
Autoren:
  • Wolfgang E. Trautner