- 03.01.2025
- Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)
Eine nach Zeitabschnitten gestaffelte Streitwertfestsetzung ist unzulässig
Das OLG Köln stellt einmal mehr klar, dass eine nach Zeitabschnitten gestaffelte Wertfestsetzung unzulässig ist. Eine solche Wertfestsetzung ist nichtssagend, da sich daraus der Gesamtwert nicht ergibt. Eine solche Wertfestsetzung hat nicht einmal Bindungswirkung. Auf die erhobene Beschwerde hat das OLG daher auch einen einheitlichen Wert festgesetzt.
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