• 07.03.2024
  • Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)

Bezifferter Kostenfestsetzungsantrag von Streitgenossen

Eine häufige Fehlerquelle im Kostenfestsetzungsverfahren liegt darin begründet, dass für mehrere Kostengläubiger unreflektiert Gesamtkosten zur Festsetzung angemeldet werden, obwohl angegeben werden muss, welche Beträge von welchem Erstattungsgläubiger geltend gemacht werden. Das OLG Brandenburg weist darauf hin, dass obsiegende Streitgenossen in ihrem Kostenfestsetzungsantrag beziffern müssen, zugunsten welchen Antragstellers welcher Erstattungsbetrag verlangt wird.

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Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)
Quelle: Fundstelle:
  • AGS 2024, 77-79