• 09.04.2024
  • Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)

Kostenentscheidung und Verfahrenswert bei erfolgreicher Beschwerde gegen Abweisung des Scheidungsantrags

Mitunter kommt es vor, dass erstinstanzlich der Scheidungsantrag abgewiesen wird, das OLG dann aber im Beschwerdeverfahren aufgrund des Zeitablaufs nunmehr die Scheidungsvoraussetzungen für gegeben hält. Es stellt sich dann die Frage, wer die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat. Das OLG Karlsruhe ist der Auffassung, dass hier die Vorschrift des § 97 ZPO entsprechend anzuwenden ist und der Beschwerdeführer die Kosten zu tragen hat. Die Besprechung zu dieser Entscheidung befasst sich zudem mit der Abrechnung in den Fällen, in denen zweitinstanzlich dem Scheidungsantrag stattgegeben und die Sache dann an das FamG zurückgegeben wird.

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Quelle: Fundstelle:
  • AGS 2024, 122-125