- 06.08.2024
- Anwaltsgebühren Spezial mit RVG report (AGS)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des RVG und des Justizkostenrechts – Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025)
Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.6.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vorgelegt. Die Vorschläge aus den Stellungnahmen Nr. 51/2023 und Nr. 66/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit einem gemeinsamen Katalog zur linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie zu strukturellen Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind darin nur vereinzelt aufgegriffen worden. Geplantes Inkrafttreten des KostRÄG 2025 ist der 1.1.2025. In einem umfassenden Beitrag beschäftigt sich Diplom-Rechtspfleger Joachim Volpert mit den im RVG geplanten Änderungen, darüber hinaus aber auch mit einigen Anpassungen im Justizkostenrecht über das RVG hinaus, die für die Rechtsanwälte und alle, die mit dem anwaltlichen Gebührenrecht zu tun haben, von Bedeutung sind.