• 01.03.2024
  • AO-Steuerberater (AO-StB)

Zugriff der Fahndung auf Computer und Handy

Steuer- und Zollfahndung greifen bei Durchsuchungen auch auf Datenmaterial aus Finanz- und Lohnbuchhaltung, Warenwirtschaftssystemen und weitere betriebliche Dokumentationen zu. Dasselbe gilt prinzipiell auch für Handy-Daten und Inhalte von (elektronischer) Telekommunikation. Bei letzterer Fallgruppe stellt das Grundrecht des Post- und Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG besondere Anforderungen und macht Restriktionen erforderlich.

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AO-Steuerberater (AO-StB)
Quelle: Fundstelle:
  • AO-StB 2024, 43-49
Autoren:
  • Helmut Tormöhlen