- 01.03.2024
- AO-Steuerberater (AO-StB)
Zugriff der Fahndung auf Computer und Handy
Steuer- und Zollfahndung greifen bei Durchsuchungen auch auf Datenmaterial aus Finanz- und Lohnbuchhaltung, Warenwirtschaftssystemen und weitere betriebliche Dokumentationen zu. Dasselbe gilt prinzipiell auch für Handy-Daten und Inhalte von (elektronischer) Telekommunikation. Bei letzterer Fallgruppe stellt das Grundrecht des Post- und Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG besondere Anforderungen und macht Restriktionen erforderlich.
Der vollständige Artikel ist enthalten in AO-Steuerberater (AO-StB).
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