• 28.01.2025
  • AO-Steuerberater (AO-StB)

Berichtigung nach § 153 AO – Vorteile gegenüber der Selbstanzeige?

Während bei bewusst bei der Steuererklärungsabgabe verursachten Unstimmigkeiten letztlich nur eine Selbstanzeige übrigbleibt, kommt bei unbewussten Fehlern von Steuerpflichtigen eine Korrektur über § 153 AO in Betracht. Letzteres hat den Vorteil, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind und auch die mit einer Selbstanzeige verbundenen Hinterziehungszinsen (6 %) sowie der gestaffelte Strafzuschlag des § 398a AO nicht anfallen.

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AO-Steuerberater (AO-StB)
Quelle: Fundstelle:
  • AO-StB 2025, 18-23
Autoren:
  • Gerhard Bruschke