• 31.01.2024
  • Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW)

Steuerbefreiung in § 4 Nr. 13 UStG: Eigentümergemeinschaften nach EuGH nicht steuerfrei – doch der Gesetzgeber bessert nicht nach!

Die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, unterliegt der Mehrwertsteuer. Eine solche Wirtschaftstätigkeit fällt nicht unter die in der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Darauf hat der EuGH bereits Ende 2020 erkannt. § 4 Nr. 13 UStG ist nach Auffassung des EuGH richtlinienwidrig. Das war ein Paukenschlag! Der deutsche Gesetzgeber war seit dem aufgerufen. Doch was tut sich dazu im „Wachstumschancengesetz“? Leider weiter nichts! Bis zur Streichung der Vorschrift haben die Steuerpflichtigen das Wahlrecht, entweder die Steuerbefreiung anzuwenden oder sich auf das im Einzelfall für sie unter Umständen günstigere EU-Recht zu berufen. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn Wohnungseigentümergemeinschaften den Vor­steuerabzug geltend machen ­wollen. Dann ist aber neben der Notwendigkeit einer Steuernummer für die WEG auch die Ausfertigung von Rechnungen für deren Lieferungen und Leistungen erforderlich und letztlich auch die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und einer jährlichen Umsatzsteuererklärung.

Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW)

Quelle:
Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW)

Fundstelle:
AStW 2024, 85

Autoren:
IWW Institut