• 28.05.2024
  • Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW)

Umsatzsteuer: Die elektronische Rechnung (eRechnung) kommt ab 1.1.2025

Bei Rechnungen von Unternehmern an andere Unternehmer (B2B-Rechnungen) wird die elektronische Rechnung (eRechnung) ab 1.1.2025 zur Pflicht. Der Bundesrat hat dieser Neuregelung durch das Wachstumschancengesetz im März zugestimmt – nach langem Hin und Her! Der Bundesrat hatte lange Zeit Bedenken. Denn die Neuregelung hat es in sich! Sie ist technisch aufwendig und wird vor allem kleinere und mittlere Unternehmen vor nichtunerhebliche Herausforderungen stellen. Daher wollte der Bundesrat den Unternehmen den Zeitdruck nehmen und die Einführung der eRechnung um zwei Jahre auf den 1.1.2027 verschieben. Ein Stück weit unerklärlich ist, dass diese Bedenken nunmehr offensichtlich aufgegeben wurden. Die eRechnung kommt eigentlich ohne Übergangsfrist. Zwar gibt es eine solche für das Ausstellen einer eRechnung, nicht aber für deren Entgegennahme. Wenn der Rechnungsaussteller sich für die Verwendung einer elektronischen Rechnung entscheiden sollte, muss der Rechnungsempfänger diese daher auch entgegennehmen! Die Finanzverwaltung hat zur Klärung von Zweifelsfragen bereits zeitnahe Verlautbarungen angekündigt. Denn was nach der Gesetzeslektüre eher überschaubar anmutet, wird in der Umsetzung komplexe Anpassungen und Umstellungen mit sich bringen. Mehr dazu erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW)

Quelle:
Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht (AStW)

Fundstelle:
AStW 2024, 379-386

Autoren:
IWW Institut