- 17.09.2025
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Wirtschaftsrecht
KI-generierte Musik im Urheber- und Leistungsschutzrecht: Was ist erlaubt, was nicht?
Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen – Tendenz steigend. Auch vor der Musikbranche macht sie keinen Halt, denn das Angebot an Programmen zur Generierung von Musikerzeugnissen nimmt stetig zu. Im Umgang mit solchen KI-Anwendungen ist Vorsicht geboten, denn die Nutzung von KI-Erzeugnissen kann bestehende Rechte Dritter verletzen und eine Haftung auslösen. Möchte man KI-generierte Musik selbst vermarkten, ist zu beachten, dass autonom generierte KI-Musikstücke keinen Urheberrechtsschutz genießen und das Entstehen anderer Leistungsschutzrechte an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.
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