- 09.07.2026
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht
Beweislastfragen und Strategien bei Entgeltgleichheitsklagen
Nicht erst die erwartete Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL), sondern bereits die aktuelle Anwendung des Verbots geschlechtsbezogener Entgeltbenachteiligung hält Arbeitgeber an, Entgelte nach objektivierten Grundsätzen zu bemessen, um Rückschlüsse auf das Geschlecht zu vermeiden. Mit der Etablierung des Paarvergleichs – es braucht nur der Darlegung eines Arbeitnehmers des anderen Geschlechts mit einem höheren Entgelt, der gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet – als Grundlage einer indizierten Benachteiligung wegen des Geschlechts beim Entgelt ist der Arbeitgeber unabhängig von konkreten geschlechtsbezogenen Indizien in der Notwendigkeit einer Rechtfertigung. Der nachfolgende Beitrag zeigt Ansätze für den Umgang mit solchen Situationen auf und beleuchtet Fragen der Beweislast in einem möglichen Rechtsstreit.
Zugriff erhalten Sie mit: