- 08.10.2024
- Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)
Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften – § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG
Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften – § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG
Der Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften war in der Vergangenheit nicht von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG erfasst, so dass eine Buchwertverknüpfung nur über teils komplexe mehrstufige Übertragungen erreicht werden konnte. Diese waren jedoch stets mit der rechtlichen Unsicherheit des Missbrauchsverdachts behaftet. Trotz breiter Kritik aus Wissenschaft und Praxis hieran konnte sich der Gesetzgeber bisher nicht dazu durchringen, diese Übertragungskonstellation in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zu regeln, um so die Aufdeckung der stillen Reserven bei Transfers zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften zu vermeiden. Nun hat das BVerfG am 28.11.2023 die Unvereinbarkeit des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz festgestellt. Infolgedessen ist das BMF tätig geworden und hat eine entsprechende Ergänzung der Vorschrift in den Entwurf des JStG 2024 aufgenommen. Dabei wurde jedoch die Gelegenheit versäumt, auch Übertragungsvorgänge zwischen nicht beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften zu erfassen.