• 31.07.2024
  • Erbschaft-Steuerberater (ErbStB)

Bewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen und Freiflächen-Fotovoltaikanlagen und Bestimmung des Bodenwerts nach § 179 BewG

Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gewinnen u.a. aufgrund der Energiewende steuerrechtlich zunehmend an Bedeutung. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich mit gleich lautenden Ländererlassen vom 6.3.2024 (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 6.3.2024 – S 3320, BStBl. I 2024, 378 = ErbStB 2024, 162 [Günther]) zur Bestimmung des Bodenwerts gem. § 179 BewG i.R.d. Grundbesitzbewertung von Grundstücken mit Windkraftanlagen oder Freiflächen-Fotovoltaikanlagen geäußert. Die Ländererlasse werden in diesem Beitrag kommentiert dargestellt.

Erbschaft-Steuerberater (ErbStB)

Quelle:
Erbschaft-Steuerberater (ErbStB)

Fundstelle:
ErbStB 2024, 197-202

Autoren:
Robert Marquardt
Reinhard Miethe