- 19.08.2024
- Erbschaft-Steuerberater (ErbStB)
Neues zur Gemeinnützigkeit, insbesondere rund um das Wachstumschancengesetz
Der Gesetzgeber ist bisher der Notwendigkeit Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht voranzutreiben, die sich in rechtlicher Hinsicht aus den Vorgaben auf europäischer Ebene und der BFH-Rspr. ergeben, nicht umfassend nachgekommen. Insbesondere steht die Ampel-Koalition noch im Wort aufgrund ihres Koalitionsvertrags aus dem Jahr 2021, der Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht versprach. Dieses offene Versprechen hat die EU-Kommission in ihrem Bericht zu Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedsstaaten vom 5.7.2023 angemahnt, nachdem sie bereits mit ihrem Bericht aus dem Jahr 2022 selbiges eingefordert hatte. Einen „Neustart Gemeinnützigkeit“ fordert auch der Bundesverband Deutscher Stiftungen mit seiner Pressemitteilung vom 16.1.2024. Der Beitrag setzt die Betrachtung der laufenden Veränderungen im Gemeinnützigkeitsrecht (vgl. Gallus, ErbStB 2022, 23) fort und stellt die Entwicklungen des vergangenen Zeitraums dar.