• 02.01.2025
  • Ertrag-Steuerberater (EStB)

Analoge Kunst versus Kryptokunst

Eine Aktivierung von Kunstgegenständen kommt auch bei Unternehmen in Betracht, die nicht primär in der Kunstbranche tätig sind. Zum einen ist es mittlerweile nicht außergewöhnlich, dass Großunternehmen und zunehmend auch mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen eigene Kunstsammlungen (sog. Corporate Art Collections) unterhalten. Zum anderen werden Kunstgegenstände wie Gemälde oder Skulpturen von Unternehmen auch in kleinerem Umfang angeschafft, mit dem Zweck, Geschäfts- und Büroräume zu verschönern. Neben analoger Kunst hat vor einigen Jahren die neue Erscheinungsform der Kryptokunst (auch als „Kunst-Token“ oder „Kunst-NFT“ bezeichnet) Einzug in den Kunstmarkt erhalten. Es ist daher davon auszugehen, dass auch Kryptokunst von Unternehmen erworben wird und damit Eingang in die Bilanzen findet. Neben einer Darstellung der wirtschaftlichen Bedeutung von Kryptokunst und ihrer technischen Funktionsweise geht dieser Aufsatz auf die Besonderheiten von Kryptokunst im Vergleich zu analoger Kunst bei der bilanziellen Erstbewertung einschließlich Fragen zur Einordnung als Wirtschaftsgut ein.

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Ertrag-Steuerberater (EStB)
Quelle: Fundstelle:
  • EStB 2024, 451-457
Autoren:
  • Isabel Gabert-Pipersberg