• 03.03.2025
  • Ertrag-Steuerberater (EStB)

Trinkgeld: Steuerbefreiung beim bargeldlosen Bezahlen per Karte?

Beim Besuch einer Gastwirtschaft und der Bestellung von Speisen oder Getränken schließen Gastronomen und Gäste einen gemischten Vertrag ab. Die Gastronomen haben die vereinbarten Leistungen zu erbringen und die Kunden sind zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Die Gäste können das Entgelt um ein Trinkgeld erhöhen. Dieses ist von der Zufriedenheit mit der Leistung abhängig. Bei einer Barzahlung an Arbeitnehmende der Gastronomen ist das Trinkgeld steuerbefreit. Gäste zahlen jedoch immer häufiger bargeldlos. Gastronomen weisen dann mitunter auf dem Zahlungsbeleg das Entgelt und das Trinkgeld gesondert aus. In dem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen der unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten betrachtet und im Anschluss daran wird die Frage erörtert, ob auch bei einer bargeldlosen Zahlung eine Steuerbefreiung des Trinkgeldes möglich ist.

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Ertrag-Steuerberater (EStB)
Quelle: Fundstelle:
  • EStB 2025, 56-62
Autoren:
  • Andreas Brunckhorst