• 30.11.2023
  • Forderung und Vollstreckung (FoVo)

Der Pfändungsschutz für das „Weihnachtsgeld“?

Im Oktober ist Weihnachten – vermeintlich – natürlich noch weit entfernt. Vollstreckungsrechtlich ist Weihnachten schon sehr nahe.

Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des Betrags, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrags nach § 850c Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt, unpfändbar. Der Gesetzgeber hat hier aus sozialen Gründen einen besonderen Pfändungsschutz geschaffen.

Die Vorschrift wurde zum 1.1.2022 geändert. Bis dahin waren Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 EUR pfändbar. Der Höchstbetrag der unpfändbaren Weihnachtsvergütung ist in der Neuregelung dynamisiert. Zugleich ist er damit aber auch von 500 EUR auf 705 EUR gestiegen.

Das wirft die Frage auf, was unter dem Begriff der „Weihnachtsvergütungen“ zu verstehen ist, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inzwischen eine Vielzahl von Sonderzahlungen erhalten. Denken wir an das Ende des letzten Jahres zurück, erinnern wir uns an die Energiepauschale, die Inflationsausgleichspauschale oder auch die Heizkostenpauschale.

Die Rechtsprechung verlangt zunächst, dass die Zahlung „aus Anlass des Weihnachtsfestes“ erfolgen muss, ohne dass es erforderlich ist, dass diese ausdrücklich als Weihnachtsvergütung bezeichnet wird. Mit den in § 850a ZPO aufgeführten Zahlungen wird überwiegend ein bestimmter Aufwand des Arbeitnehmers ausgeglichen. Nur eine typischerweise zur Deckung des erhöhten Aufwands zu Weihnachten geleistete Zuwendung kann deshalb nach Maßgabe von § 850a Nr. 4 ZPO der Pfändung entzogen sein.

Da es sich um eine „Vergütung“ zu Weihnachten handelt, fallen darunter auch Sondervergütungen für erbrachte Arbeitsleistungen wie Abschluss- und Jahresprämien oder das sogenannte 13. Monatsgehalt.

Letztlich liegt in der Verbindung der beiden Kriterien, d.h. der Sonderzahlung für erbrachte Dienste, die gerade aus Anlass des Weihnachtsfestes erbracht wird, die Zweckrichtung des Pfändungsschutzes. Das Bundesarbeitsgericht spricht deshalb auch von der „anlassbezogenen Sonderzahlung“.

Forderung und Vollstreckung (FoVo)

Quelle:
Forderung und Vollstreckung (FoVo)

Fundstelle:
FoVo 2023, 181-183

Autoren:
Frank-Michael Goebel