• 11.12.2023
  • Gestaltende Steuerberatung (GStB)

Grunderwerbsteuergesetz: Novellierung oder geringe Gesetzesänderung mit weitreichender Folge infolge des MoPeG?

Das BMF hatte Mitte des Jahres 2023 mit dem Vorschlag zur Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes überrascht. Als Anlässe dafür nannte das Ministerium sowohl das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.8.21 als auch das trotz der Reform in 2021 bestehende Bedürfnis, gewisse Steuergestaltungen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer zu verhindern. Daneben sollte die Grunderwerbsteuer kein Hindernis sinnvoller Umstrukturierungen mehr sein. Zusätzlich sollte es den Ländern ermöglicht werden, die Grunderwerbsteuer flexibler auszugestalten und insbesondere für den (Erst-)Erwerb des Eigenheims einen Freibetrag zu gewähren. Nun hat die Bundesregierung für eine weitere Überraschung gesorgt, welche sich in dem Regierungsentwurf für ein Wachstumschancengesetz versteckt. Der Regierungsentwurf enthält im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer für die Steuerpflichtigen eine unerfreuliche Überraschung, da darin die Auffassung vertreten wird, dass für Übertragungen ab dem 1.1.24 die Steuerbefreiungen der §§ 5 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 3 S. 1 sowie 7 Abs. 2 GrEStG keine Anwendung mehr finden. Dass damit ein wesentlicher Rechtsformunterschied zwischen Übertragungen auf Personen- und auf Kapitalgesellschaft beseitigt wird, dürfte kaum trösten, da nunmehr in beiden Fällen keine Steuerbefreiung mehr gewährt wird. Sofern möglich, sollten bereits geplante Transaktionen mit einer „Gesamthand“ noch vor Jahresende umgesetzt werden, jedenfalls wenn das Wachstumschancengesetz in dieser Fassung tatsächlich verabschiedet werden sollte. Derzeit ist geplant ist, dass der Bundestag das Gesetz am 10.11.23 verabschiedet und der Bundesrat am 15.12.23 zustimmt.

Gestaltende Steuerberatung (GStB)

Quelle:
Gestaltende Steuerberatung (GStB)

Fundstelle:
GStB 2023, 357-359

Autoren:
Dr. Katrin Dorn
Dr. Morten Dibbert