- 09.12.2024
- Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR)
Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom
Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom
Rauch befasst sich in seiner ausführlichen Anmerkung mit dem BFH-Urteil v. 17.7.2024, XI R 8/21. Demzufolge handelt es sich bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, nicht um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt. Rauch erläutert, warum es sich hierbei nicht um einen Widerspruch zum BFH-Urteil v. 7.12.2023, V R 15/21, handelt.