• 13.09.2024
  • Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR)

Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem 01.08.2022

Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem 1.8.2022

Das besprochene BFH-Urteil VII R 34/22 vom 16.1.2024 betrifft die in der Praxis häufig auftretende Frage, für wen und ab welchem Zeitpunkt eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Gerichten bestand. Die Frage ist von großer Bedeutung, da ein Verstoß gegen die Nutzungspflicht des § 52d FGO nach allgemeiner Auffassung zur Unwirksamkeit der Prozesshandlung fuhrt; sie gilt als nicht vorgenommen.

Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR)

Quelle:
Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR)

Fundstelle:
HFR 2024, 841-846

Autoren:
RiBFH Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt