- 18.01.2024
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Die Haftungsverteilung bei einem Unfall in Einbahnstraße mit rückwärtsfahrendem Kfz (Zu BGH MDR 2023, 1587)
Einbahnstraßen dürfen nur in eine Richtung befahren werden! Diese Regel kennt im Zweifel jeder Autofahrer. Welche rückwärtsgerichteten Fahrmanöver erlaubt sind, um eine freie oder freiwerdende Parklücke zu ergattern, hat der BGH (Urt. v. 10.10.2023 – VI ZR 287/22, MDR 2023, 1587) nun geklärt und sich gleichzeitig mit der Anwendung des Anscheinsbeweises befasst. Hans-Willi Laumen geht sowohl auf die Zulässigkeit von rückwärtsgerichteten Fahrten in einer Einbahnstraße als auch auf die Möglichkeiten einer Berufung auf den Anscheinsbeweis im Falle eines Unfalls ein.