- 04.07.2024
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Zugangsvereitelung durch die Verwendung von sog. No-Reply-E‑Mail-Adressen
In der Praxis von Unternehmen ist die Verwendung von sog. No-Reply-E‑Mail-Adressen häufig ein Mittel, um ohne größeren Aufwand Massengeschäfte abzuschließen und abzuwickeln. Über diese E‑Mail-Adressen ist eine wechselseitige Kommunikation jedoch ausgeschlossen, da E‑Mails hierüber lediglich versendet, aber nicht empfangen werden können. Lennart Deutschmann zeigt auf, was die Verwendung von No-Reply-E‑Mail-Adressen für den Zugang von an eine derartige E‑Mail-Adresse gesendete Erklärungen, vor allem Gestaltungserklärungen, bedeutet.
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