- 08.04.2024
- Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Das Pflichtteilsrecht im Spannungsfeld zwischen Erblasser, Erbe und Pflichtteilsberechtigtem
In seinem Wesen ist das Pflichtteilsrecht seit dem Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 unverändert geblieben. Als die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger und des längerlebenden Ehegatten prägt es die gewillkürte Erbfolge bis heute; jede Gestaltung einer Nachfolge von Todes wegen muss es berücksichtigen. Knut Werner Lange stellt Bedeutung, Funktionsweise und Problemstellungen rund um das Pflichtteilsrecht aus der Perspektive der drei Akteure – Erblasser, Erbe, Pflichtteilsberechtigter – dar, zumal sich aus den jeweiligen Blickwinkeln unterschiedliche Beratungsansätze ergeben.
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