• 05.06.2024
  • Die Personalvertretung (PersV)

ChatGPT und andere KI‑Tools und deren betriebsverfassungssowie personalvertretungsrechtliche Einordnung –

Künstliche Intelligenz spielt eine zunehmend gewichtige Rolle und wird alsbald auch aus dem Arbeitsalltag in der öffentlichen Verwaltung nicht mehr hinwegzudenken sein. Dabei sind die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen beim Einsatz von KI bzw. KI‑Tools zu beachten. Der vorliegende Beitrag unternimmt daher den Versuch, aufbauend auf einer Entscheidung des ArbG Hamburg erste Fingerzeige zu geben, welche personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechte beim Einsatz insbesondere von ChatGPT zu beachten sind, um damit Dienststellen und Personalräten eine erste Einordnung zu bieten.

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Das Recht der Personalvertretung und Details etwa zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

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Das Recht der Personalvertretung NRW und Details zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.

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juris Personalvertretungsrecht Thüringen

Das thüringische Recht der Personalvertretung und Details zur dienstlichen Beurteilung oder den Versorgungsformen für Bund und Länder.
Die Personalvertretung (PersV)
Quelle: Fundstelle:
  • PersV 2024, 244-248
Autoren:
  • Ass. jur. LL. M., LL. M. Fabian Bünnemann