- 30.11.2023
- Praxis Freiberufler-Beratung (PFB)
Homeoffice/remote work: Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer für nebenberufliche Tätigkeiten
Seit 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale in § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG gesetzlich verankert und im Vergleich zur vorherigen Regelung erheblich modifiziert. Dafür wurden die Abzugsvoraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erschwert. Jüngst hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, welches für alle nebenberufliche Tätigkeiten zumindest eine steuerzahlerfreundliche Anwendung ab 2023 ermöglicht. Das gilt auch für viele im Neben- oder Haupterwerb tätige Freiberufler.