- 04.04.2024
- Praxis Freiberufler-Beratung (PFB)
Umsatzsteuer: Gutachtentätigkeit eines Arztes auf Veranlassung des Jobcenters
Von einem Arzt im Zusammenhang mit Maßnahmen der Arbeitsförderung erbrachte Leistungen können umsatzsteuerfrei sein – entweder als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG oder wenn der Arzt wenigstens mittelbar als „Einrichtung mit sozialem Charakter“ zu werten ist. In diesem Fall kann eine Steuerfreiheit aus § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG resultieren oder sich zumindest unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL („eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen“) ergeben (FG Hessen 12.6.23, 6 K 798/20).