- 06.11.2024
- Praxis Freiberufler-Beratung (PFB)
Einkünfteermittlung: Durchführung von Corona-Tests durch Ärzte ist freiberufliche Tätigkeit
Bei von approbierten Ärzten durchgeführten Corona-Tests im Wege des Nasen- und/oder Rachenabstrichs handelt es sich um eine diagnostische Vorfeldmaßnahme, die als berufstypische Maßnahme im weitesten Sinne der Feststellung einer Erkrankung dient und damit der heilkundlichen Tätigkeit eines Arztes i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG entspricht (FG Köln 24.4.24, 3 K 910/23).
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