- 30.01.2026
- Praxis Freiberufler-Beratung (PFB)
Gewerbesteuer: Keine Steuerfreiheit für Dozenten-GmbH und Institutsverkauf
Mit zwei Entscheidungen hat der BFH offene Fragen im Hinblick auf § 3 Nr. 13 GewStG geklärt. Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung (BFH 15.5.25, V R 33/23) und die Veräußerung eines Lehrinstituts ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung (BFH 22.5.25, V R 32/23). Für die steuerberatende Praxis verdeutlichen die aktuellen Entscheidungen, dass die Reichweite der Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG eng zu verstehen ist. Begünstigt sind ausschließlich Leistungen, die den Schul- oder Bildungszweck unmittelbar selbst verwirklichen. Wirtschaftliche Vorgänge, die diesen Zweck lediglich ermöglichen oder vorbereiten – wie etwa die Veräußerung eines Lehrinstituts oder die Lehrtätigkeit einer Dozenten-GmbH im Auftrag einer Bildungseinrichtung – erfüllen dieses Tatbestandsmerkmal nicht. Für die Beratungspraxis folgt daraus, dass eine Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG nur für den unmittelbar begünstigten Betriebsteil in Betracht kommt. Bei Betriebsaufspaltungen oder Subunternehmerkonstellationen ist sorgfältig zu prüfen, welche Einheit tatsächlich die Bildungsleistung gegenüber den Schülern oder Teilnehmern erbringt. Nur dieser Betriebsteil kann von der Befreiung profitieren - sämtliche mittelbar unterstützenden oder organisatorischen Tätigkeiten bleiben gewerbesteuerpflichtig.
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