• 18.09.2024
  • Privacy in Germany (PinG)

KI-Systeme und das „Recht auf Vergessenwerden“

Das „Recht auf Vergessenwerden“ gewinnt im Kontext der wachsenden Verbreitung von KI‑Systemen zunehmend an Bedeutung. Die Umsetzung dieses Rechts stellt jedoch erhebliche technische Нerausforderungen dar, da KI‑Systeme Datenpunkte nicht einfach gezielt entfernen können. Während die Löschung aus Datenbanken technisch machbar ist, erfordert die Entfernung von Daten aus trainierten KI‑Мodellen in der Regel ein kostspieliges Neutraining. Der vorliegende Beitrag untersucht sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die technischen Нerausforderungen der Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden in KI‑Systemen. Diskutiert werden dabei aktuelle Ansätze wie Мaschinelles Vergessen und Differential Privacy sowie potenzielle zukünftige Entwicklungen, die eine effizientere und praktikablere Umsetzung ermöglichen könnten.

Privacy in Germany (PinG)

Quelle:
Privacy in Germany (PinG)

Fundstelle:
PinG 2024, 228-232

Autoren:
Prof. Dr. Marco Barenkamp