- 24.09.2024
- Recht der Finanzinstrumente (RdF)
Neuer Zinsbegriff bei der “reformierten” Zinsschrankenregelung – Einstufung praxisrelevanter Finanzinstrumente
Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (KrZwFördG) vom 22.12.2023 hat weitreichende Änderungen bei der Zinsschranke nach § 4h EStG i.V. m. § 8a KStG vorgenommen. Dies betrifft u. a. die Anpassung der Stand-Alone Klausel, die Abgrenzung konzernzugehöriger Betriebe und insbesondere die Erweiterung des Zinsbegriffs entsprechend den Anti-Tax-Avoidance-Directive-(ATAD-)Vorgaben. Der nachfolgende Beitrag ordnet praxisrelevante Finanzierungsinstrumente in die zum 1.1.2024 in Kraft getretene neue begriffliche Systematik von Zinserträgen und Zinsaufwendungen ein. Zahlreiche Detailfragen der Anwendung des neuen Zinsbegriffs auf Finanzinstrumente sind noch ungeklärt und werden im Folgenden eingehend analysiert.
Der vollständige Artikel ist enthalten in Recht der Finanzinstrumente (RdF).
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