- 28.05.2025
- Recht der Finanzinstrumente (RdF)
Nebendienstleistungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften – keinesfalls nur nebensächlich
Durch den Entwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes, welcher von der letzten Bundesregierung (RegE) vorgelegt wurde, werden nicht nur die Kerntätigkeiten von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) neuen Vorgaben unterworfen, z. B. in Bezug auf die Kreditgewährung und das Liquiditätsmanagement (s. hierzu Dahmen, RdF 2025, 100 ff., in diesem Heft). Auch die Dienstleistungen und Nebendienstleistungen in § 20 Abs. 2 KAGB von Organismus-für-gemeinsame-Anlagen-in-Wertpapieren-(OGAW-)KVG und 20 Abs. 3 KAGB von Alternative-Investment-Funds-(AIF-)KVG werden erweitert bzw. neuen Regelungen unterworfen. Schon gegenwärtig werfen diese Vorgaben zahlreiche interessante dogmatische und zugleich praxisrelevante Fragen auf. Durch das Fondsmarktstärkungsgesetz wird die Lösung dieser Fragen umso dringlicher. Hierfür soll der nachfolgende Aufsatz einen Beitrag leisten.
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