• 19.09.2024
  • Die Steuerberatung (Stbg)

Der Steuerberater vor dem Finanzgericht – Häufige Fallstricke bei der Klage- oder Antragserhebung –

Der Steuerberater vor dem Finanzgericht – Häufige Fallstricke bei der Klage- oder Antragserhebung –

Das Führen von FG- oder sogar von BFH-Verfahren gehört für viele Berufsangehörige zu den selten vorkommenden Tätigkeiten. Umso größer ist die Gefahr, dass hierbei – ggf. folgenschwere – Fehler gemacht werden. Der folgende Beitrag weist auf mögliche Fallstricke hin und will damit auch einen Beitrag leisten, um die „Hemmschwelle“ vor solchen Verfahren zu senken, wenn die Erfolgsaussichten für einen entsprechenden Prozess als positiv angesehen werden.

Wer seinen Mandanten umfassend steuerlich vertreten möchte, darf auch den Gang zum FG nicht scheuen. Sind Kosten (auch Prozesskosten) und Nutzen abgewogen, bietet die finanzgerichtliche Klage auch in Abgrenzung zu anderen Antrags- und Änderungsmöglichkeiten der AO den umfassendsten Steuerrechtsschutz. Auf die genaue Bezeichnung des Streitgegenstands sollte stets geachtet werden, auch sollten Abschriften von Bescheiden und Einspruchsentscheidung(en) beigefügt werden, um dem Gericht Auslegungsmöglichkeiten zu eröffnen. Bei den formellen Anforderungen führt an der Nutzung des beSt praktisch kein Weg mehr vorbei, hier müssen die (technischen) Voraussetzungen für die aktive Nutzung (und auch die passive Empfangsbereitschaft) frühzeitig geschaffen und fortlaufend sichergestellt werden.

Die Steuerberatung (Stbg)
Quelle: Fundstelle:
  • Stbg 2024, 290-302
Autoren:
  • LL.M. Dr. Julian Schwind